Kurzantwort: Ja, KI-Werbung ist legal. Aber seit dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht aus Art. 50 des EU AI Act vollständig — und sie trifft vor allem Unternehmen, die mit realistischen KI-Menschen werben. Hier ist, was Sie wissen müssen, ohne Juristendeutsch.
Art. 50 des EU AI Act schreibt Transparenzpflichten für KI-generierte Inhalte vor. Für Werbung relevant sind zwei Fälle:
Die gute Nachricht: die meisten Werbemittel brauchen keine Kennzeichnung. Produktfilme, Packshots, Hands-Demos, 3D-Motion — alles ohne realistische KI-Personen — fallen nicht unter die Deepfake-Pflicht. Kritisch wird es nur bei:
Wichtig: Neben dem AI Act gilt weiterhin das UWG. Ein erfundenes Testimonial ist unabhängig von der KI-Frage wettbewerbswidrig — hier drohen Abmahnungen, ganz ohne neue Gesetze.
Faustregel: Werben Sie mit Ihrem Produkt, nicht mit erfundenen Menschen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite — mit oder ohne KI in der Produktion.
Der AI Act sieht Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes vor. Realistischer für kleine Unternehmen ist der UWG-Weg: Wettbewerber und Verbraucherverbände können täuschende Werbung abmahnen — mit Kosten im vierstelligen Bereich pro Fall.
Bei spotmacher entstehen Werbespots und Werbebilder nach einem einfachen Prinzip: Ihr Produkt im Mittelpunkt, keine erfundenen Menschen, keine riskanten Versprechen. Wo eine Kennzeichnung erforderlich wäre, sagen wir es Ihnen vorher — und liefern gleich die rechtssichere Variante mit.