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Ratgeber · Recht

Werbung abmahnsicher schalten: die UWG-Grundregeln.

spotmacher Ratgeber · August 2026 · 5 Min. Lesezeit

Kurzantwort: Die meisten Abmahnungen sind vermeidbar — und sie folgen immer denselben Mustern. Wer diese sechs Regeln kennt, ist vor 95 % der Fälle sicher. Keine Rechtsberatung, aber ehrliche Praxis.

Die sechs Abmahn-Fallen

Faustregel: Jede Aussage in Ihrer Werbung sollte eine Quelle haben. „Können wir das belegen, wenn ein Anwalt fragt?“ — wenn nein, kommt es nicht in die Anzeige.

Was bei einer Abmahnung droht

Typisch sind 500–2.500 € Anwaltskosten plus Unterlassungserklärung. Die Erklärung ist der eigentliche Preis: Wer danach noch einmal gegen dieselbe Aussage verstößt, zahlt Vertragsstrafen ab 5.000 €. Deshalb gilt: einmal sauber produzieren ist billiger als einmal abgemahnt werden.

Häufige Fragen

Darf ich erfundene Kundenbewertungen zeigen?
Nein — irreführend nach § 5 UWG und ein klassischer Abmahngrund. Nur echte, belegbare Bewertungen.
Sind Superlative erlaubt?
Nur wenn objektiv belegbar. Echte Bewertungszahlen sind der sichere Ersatz.
Haftet meine Agentur oder ich?
In der Praxis trifft die Abmahnung zuerst das werbende Unternehmen. Sichern Sie sich die Rechtssicherheit der Produktion vertraglich ab.

So arbeiten wir

Jedes spotmacher-Werbemittel läuft vor der Lieferung durch den Rechts-Check: keine erfundenen Testimonials, keine unbelegten Superlative, keine Health-Claims, saubere Preisdarstellung. Rechtssicher ist bei uns kein Extra — es ist Teil des Festpreises.

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