← Ratgeber
Ratgeber · Recht
Werbung abmahnsicher schalten: die UWG-Grundregeln.
spotmacher Ratgeber · August 2026 · 5 Min. Lesezeit
Kurzantwort: Die meisten Abmahnungen sind vermeidbar — und sie folgen immer denselben Mustern. Wer diese sechs Regeln kennt, ist vor 95 % der Fälle sicher. Keine Rechtsberatung, aber ehrliche Praxis.
Die sechs Abmahn-Fallen
- Erfundene Bewertungen. Fake-Sterne und erfundene „Kundenstimmen“ sind irreführend (§ 5 UWG) und der häufigste Abmahngrund im Online-Marketing. Regel: nur echte, belegbare Bewertungen.
- Unbelegte Superlative. „Der beste“, „Nr. 1“, „Marktführer“ — erlaubt nur mit objektivem Nachweis. Sicherer: echte Zahlen („12.400+ Kunden“).
- Health-Claims. „Hilft gegen Rückenschmerzen“, „stärkt das Immunsystem“ — bei Nahrung, Supplements und Wellness bricht Ihnen das das Genick, wenn die Aussage nicht zugelassen ist.
- Mondpreise und Streichpreise. Ein durchgestrichener „UVP“, den nie jemand verlangt hat, ist irreführend. Ankerpreise müssen real gewesen sein.
- Fehlende Grundpreise / unklare Preise. Bei bestimmten Produkten (Lebensmittel pro Kilo/Liter) sind Grundpreise Pflicht; versteckte Versandkosten sind abmahnfähig.
- Fremde Marken und Bilder. Konkurrenten-Marken in der Anzeige oder Stock-Fotos ohne Lizenz: klassische Kostenfalle.
Faustregel: Jede Aussage in Ihrer Werbung sollte eine Quelle haben. „Können wir das belegen, wenn ein Anwalt fragt?“ — wenn nein, kommt es nicht in die Anzeige.
Was bei einer Abmahnung droht
Typisch sind 500–2.500 € Anwaltskosten plus Unterlassungserklärung. Die Erklärung ist der eigentliche Preis: Wer danach noch einmal gegen dieselbe Aussage verstößt, zahlt Vertragsstrafen ab 5.000 €. Deshalb gilt: einmal sauber produzieren ist billiger als einmal abgemahnt werden.
Häufige Fragen
- Darf ich erfundene Kundenbewertungen zeigen?
- Nein — irreführend nach § 5 UWG und ein klassischer Abmahngrund. Nur echte, belegbare Bewertungen.
- Sind Superlative erlaubt?
- Nur wenn objektiv belegbar. Echte Bewertungszahlen sind der sichere Ersatz.
- Haftet meine Agentur oder ich?
- In der Praxis trifft die Abmahnung zuerst das werbende Unternehmen. Sichern Sie sich die Rechtssicherheit der Produktion vertraglich ab.
So arbeiten wir
Jedes spotmacher-Werbemittel läuft vor der Lieferung durch den Rechts-Check: keine erfundenen Testimonials, keine unbelegten Superlative, keine Health-Claims, saubere Preisdarstellung. Rechtssicher ist bei uns kein Extra — es ist Teil des Festpreises.
Pakete ansehen — ab 199 €
Weiterlesen: Ist KI-Werbung legal? · Was kostet ein Werbespot?